eBike Tuning



Heute ist ein Pedelec mit dem Fahrrad gleichgestellt – das soll so bleiben!
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung des Motors bis maximal 250 Watt werden rechtlich wie ein Fahrrad behandelt - inklusive aller damit verbundenen Rechte. Es dürfen Rad- und Waldwege genutzt werden, es wird kein Kennzeichen und keine gesonderte Versicherung benötigt und vieles mehr. Dank dieser Gleichstellung ist bislang die weitgehend uneingeschränkte Nutzung des eBikes gewährleistet.

Wer sein eBike durch Tuning manipuliert und dadurch mögliche Unfälle und Verletzungen in Kauf nimmt, provoziert strengere Reglementierungen und künftige Verbote durch die Politik – und verspielt damit die bislang geltenden Vorteile für alle anderen eBike-Fans!

Was bedeutet Tuning überhaupt?
Mithilfe sogenannter Tuning-Dongles oder auch durch Chi-Tuning ist es möglich, die maximale Geschwindigkeit mit Unterstützung des Motors heraufzusetzen. Wer aber sein Pedelec manipuliert und die tatsächliche 25 km/h-Unterstützungsgrenze überschreitet, fährt rechtlich kein dem Fahrrad gleichgestelltes ELektrofahrrad mehr, sondern ein nicht zugelassenes Kleinkraftrad und muss auf öffentlichen Straßen entsprechende Auflagen einhalten!
Das Risiko: Tuning-Kits oder andere Manipulationen können Schäden an Antriebssystem sowie am Rad verursachen. 

Bei Unfällen, die auf Tuning zurückzuführen sind, drohen dann hohe Haftungskosten und strafrechtliche Verfolgung. Es besteht die Gefahr, Garantie und Gewährleistungsansprüche zu verlieren.



 
 
 
 
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